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Ehrenordnung der Schützengesellschaft 1864 e.V. Nieder-Klingen

  1. Der Vorstand der Schützengesellschaft 1864 e.V. Nieder-Klingen ist ermächtigt, Ehrungen im Rahmen dieser Ehrenordnung vorzunehmen.

Es können geehrt werden:

  • Verdienste um den Verein, insbesondere im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit im Vorstand

  • Herausragende Leistungen im sportlichen oder kulturellen Bereich des Vereins

Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, im Namen des Vereins Ehrungen bei Dritten – z. B. beim Schützenbezirk bzw. Sportkreis, beim Landessportbund, bei der Gemeinde Otzberg, beim Landkreis Darmstadt-Dieburg und ähnlichen Organisationen und Institutionen zu beantragen.

  1. Im Rahmen der Ehrungen für Vereinszugehörigkeit werden Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft wie folgt geehrt:

  • für 25-jährige Mitgliedschaft: Silberne Ehrennadel des Vereins nebst Urkunde sowie einem Weinpräsent

  • für 50-jährige Mitgliedschaft: Goldene Ehrennadel des Vereins nebst Urkunde sowie einem Sektpräsent

Die Mitgliedschaft wird ab dem Datum des Vereinseintritts gerechnet. Es zählt nur die ununterbrochene Zugehörigkeit.

Die Ehrung erfolgt i. d. R. am Kameradschaftsabend des Vereins.

Die zu Ehrenden werden hierzu schriftlich eingeladen und über die Ehrung informiert.

Alle zu Ehrenden werden namentlich am Kameradschaftsabend genannt – unabhängig davon, ob sie an diesem Termin anwesend sind, es sei denn, die Personen haben dieser Vorgehensweise ausdrücklich widersprochen.

Sollten die zu Ehrenden verhindert sein, so kann auf Wunsch und entsprechender Information an den Vorstand wahlweise:

  • die Ehrennadel und die Urkunde bei einem Vorstandsmitglied abgeholt werden

  • die Ehrung im darauffolgenden Jahr im Rahmen des Kameradschaftsabends nachgeholt werden

  1. Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder, die sich während ihrer Vereinszugehörigkeit durch besondere Leistungen für den Verein hervorgetan haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vollendung des 75. Lebensjahres sowie eine Vereinszugehörigkeit von mindestens 25 Jahren

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt nach Beschluss des Vorstands.

Über Ausnahmen zur obigen Regelung entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

Die Ernennung und Ehrung zum Ehrenmitglied erfolgt  i. d. R. am Kameradschaftsabend des Vereins.

Die zu Ehrenden werden hierzu schriftlich eingeladen und über die Ernennung und Ehrung informiert.

Sollten die zu Ehrenden verhindert sein, so kann auf Wunsch und mit entsprechender Information an den Vorstand wahlweise:

  • die Urkunde bei einem Vorstandsmitglied abgeholt werden

  • die Ehrung im darauffolgenden Jahr im Rahmen des Kameradschaftsabends nachgeholt werden.

Sofern der Vorstand vor der anstehenden Ernennung / Ehrung keine Information über die Abwesenheit der Personen erhält, wird im Einzelfall entschieden, ob die Ernennung trotz Abwesenheit erfolgt und die Ehrung evtl. später nachgeholt wird bzw. darauf verzichtet wird.

Ehrenmitglieder, die Vereinsmitglieder sind, werden von der Beitragszahlung befreit. Die Befreiung tritt ab der ersten Beitragserhebung nach der Ernennung zum Ehrenmitglied in Kraft.

Ehrenmitglieder erhalten zur Ernennung eine Urkunde und ein individuelles Geschenk im Wert von maximal 30,00 Euro.

Ab dem 75. Geburtstag erfolgt alle 5 Jahre eine Gratulation. Diese kann persönlich oder in Form einer Glückwunschkarte erfolgen. Dies ist im Einzelfall durch den Vorstand zu entscheiden. Zusätzlich kann ein individuelles Geschenk im Wert von maximal 50,00 Euro übergeben werden.

Bei Tod eines Ehrenmitgliedes wird, nach vorheriger Rücksprache mit den Hinterbliebenen, die Vereinsfahne zur Beerdigung aufgestellt. Eine Abordnung des Vereins nimmt an der Beerdigung teil. Mit der Kondolenzkarte werden 50,00 Euro zur Grabpflege übergeben.

Ehrenmitglieder, die sich durch langjährige Vorstandsarbeit, langjährige aktive sportliche oder kulturelle Arbeit oder sehr häufige ehrenamtliche Tätigkeit im Vereinsleben verdient gemacht haben, erhalten zu Weihnachten / Jahreswechsel ein individuelles Präsent im Wert von max. 15,00 Euro. Die Auswahl hierzu trifft der Vorstand. Alle anderen Ehrenmitglieder erhalten eine Weihnachtskarte ohne Präsent.

  1. Mitglieder, die langjährig als Vorstandsmitglieder tätig waren, können nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand zu Ehrenmitgliedern bzw. Ehrentitelträgern in direktem Bezug auf das innegehabte Amt ernannt werden (Bsp.: Ehrenvorsitzender).

Die Ernennung erfolgt nach Beschluss des Vorstands und im Rahmen der Jahreshauptversammlung. Zur Ehrung erhalten die Mitglieder eine Urkunde und ein individuelles Geschenk im Wert von maximal 50,00 Euro.

  1. Personen, die sich in besonderer Weise um die Förderung des Vereins bzw. seiner Vereinsziele verdient gemacht haben, können mit der silbernen oder goldenen Ehrennadel des Vereins nebst Urkunde ausgezeichnet werden. Die Ehrung erfolgt nach Beschluss des Vorstands.

  2. Der Verein kann besondere sportliche Erfolge, langjährigen aktiven sportlichen oder kulturellen Einsatz für den Verein ehren. Vorschläge zur Ehrung können durch alle Vereinsmitglieder erfolgen. Die Ehrung erfolgt durch den Vorstand. Zur Ehrung wird eine Urkunde und ein individuelles Geschenkt im Wert von maximal 30,00 Euro.

  3. Der Verein gratuliert insbesondere zu den nachfolgenden persönlichen Ereignissen den Vereinsmitgliedern:

  • Geburtstage ab dem 75. Geburtstag, alle fünf Jahre Glückwunschkarte

  • Sofern im Einzelfall zusätzlich ein individuelles Geschenk übergeben werden soll, entscheidet dies der Vorstand. Der Wert sollte maximal 50,00 Euro betragen.

  1. Der Verein gratuliert zu den nachfolgenden Ereignissen:

  • Jubiläen befreundeter Schützenvereine bzw. Jubiläen der örtlichen Vereine

Hier wird im Einzelfall durch den Vorstand festgelegt, in welcher Form die Gratulation erfolgt und ob ein Geldpräsent im Wert von max. 50,00 Euro übergeben wird.

  1. Zu Beerdigungen von verdienten Vereinsmitgliedern wird an die Hinterbliebenen eine Kondolenzkarte verschickt.

Der Vorstand entscheidet im Einzelfall, ob der Kondolenzkarte ein Geldbetrag (max. 50 Euro) zur Grabpflege beigefügt wird.

  1. Ehrungen können aus wichtigem Grund aberkannt werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit einer ¾ - Mehrheit beschließt.

 

Diese Ehrenordnung tritt durch Beschluss des Vorstands in der Vorstandssitzung vom 03.06.2025 ab dem 01.07.2025 in Kraft.

 

Nieder-Klingen, den 03.06.2025

Der Vorstand der Schützengesellschaft 1864 e. V. Nieder-Klingen

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