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Ehrenordnung

 

Die SG 1864 ehrt ihre Vereinsmitglieder für langjährige Vereinszugehörigkeit, für langjährige ehrenamtliche Vereinstätigkeit und für besondere sportliche Leistungen. 

Die Verleihung der Ehrung erfolgt nach Prüfung und Beschlussfassung durch den Vorstand. 

Es gelten folgende Verleihungsrichtlinien

  • Die Ehrennadel in Silber wird verliehen bei 25-jähriger Mitgliedschaft in der SG 1864

  • Die Ehrennadel in Gold wird verliehen bei der Ernennung des Mitgliedes zum Ehrenmitglied. Ehrenmitglied kann das Vereinsmitglied werden, wenn er/sie das 75. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 25 Jahre Mitglied in der SG 1864 war. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

  • Die Ehrennadel in Gold mit Lorbeerkranz für 50-jährige Vereinszugehörigkeit.

  • Mitglieder, die sich durch besonderes ehrenamtliches Engagement in der Vorstandsarbeit oder Vereinsarbeit ausgezeichnet haben, erhalten für ihre Verdienste den Ehrenteller der SG 1864.

  • Mitglieder, die besondere sportliche Leistungen erbracht heben, erhalten ein persönliches Präsent des Vereins mit Widmung.

  • Mit der Verleihung der Ehrennadel in Silber und Gold, sowie des Ehrentellers wird eine Besitzurkunde ausgehändigt.

  • Vorstandsmitglieder können nach ihrem Ausscheiden zu Ehrenmitgliedern des Vorstandes in direktem Bezug auf das innegehabte Amt ernannt werden.

  • Der Vorstand wird aktive, engagierte Vereinsmitglieder zu Ehrungen bei dem Schützenkreis, dem Sportkreis und dem Landessportbund vorschlagen.

 

Diese Ehrenordnung wurde in der Vorstandssitzung vom 07.12.10 einstimmig beschlossen.

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